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Werkvertragsrecht

Kategorie: Recht und Verkauf

Werkverträge im Küchenbau – das Kuckucksei?

Teilnehmerstimmen zum Workshop

Kursziel

  • Die Teilnehmer kennen die notwendigen Facetten, welche beim Werkvertrag, inkl. GU-Vertrag, zu beachten sind.
  • Anhand von Beispielen werden die relevanten Klauseln sowie deren Konsequenzen aufgezeigt.
  • Bauhandwerkerpfandrecht sowie die versicherungstechnische Abwicklung von Schadensfällen sind weitere Bausteine dieser Fachtagung.

Inhalt

  • Inputreferat zum Thema Werkvertragsrecht allgemein (inkl. GU-Vertrag)
  • Frage- und Diskussionsrunde
  • Bauhandwerkerpfandrecht, Abwicklung von Schadensfällen
  • Werkvertragsklauseln anhand eines Beispiels
  • Umgang mit AGBs

Zielgruppe

  • Küchenproduzenten und -händlerInnen
  • GeschäftsleiterInnen von Küchenstudios
  • KüchenplanerInnen
  • Projektverantwortliche

Kursleitung

Sandro Sergio,
Jurist & Legal Counsel in der Baubranche

Datum/Zeit/Anmeldeschluss

  • Datum: Donnerstag, 11. Juni 2026
  • Zeit: 09.00–12.15 Uhr / 13.15–16.30 Uhr
  • Anmeldeschluss: Freitag, 29. Mai 2026

Anzahl Teilnehmer

  • Mindestens 10 Personen
  • Maximal 20 Personen

Kosten

  • Küche Schweiz-Mitglieder: CHF 250.–
    (inkl. Essen und Unterlagen)
  • Nicht-Mitglieder: CHF 350.–
    (inkl. Essen und Unterlagen)

Ausbildungen sind MwSt.-frei

Sprache

Deutsch

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Online Anmeldung: Sie erhalten eine automatische Bestätigung per Email.
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Diese Mitteilung gilt als Reservierungsbestätigung.

Rechnung: Eine allfällige Rechnungsstellung erfolgt vor dem Anlass. Die Zahlung ist vor dem Anlass zu leisten – danke.

Unterlagen: Die Abgabe erfolgt in der Regel durch den Referenten zu Beginn der Fachtagung.

Abmeldung: Abmeldungen aufgrund Verhinderung oder Krankheit sind umgehend nach deren Bekanntwerden der
Geschäftsstelle mitzuteilen.

  • Abmeldung vor Anmeldeschluss – ohne Kostenfolge.
  • Abmeldung bis 7 Tage vor der Veranstaltung – Rückerstattung von 50%.
  • Spätere Abmeldung oder Nichterscheinen – keine Rückerstattung bzw. vollständige Zahlung fällig.

Sind weitere Daten einer Fachtagung oder eines Workshops geplant, kann die Geschäftsstelle einer späteren Teilnahme zustimmen.

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